Solaranlagen auf Dächern oder Fassaden
Vorraussetzungen
- Die Anlage muss nach anerkannten Regeln der Technik ( VDE-Richtlinien) installiert und abgenommen sein.
- Ersatzteile müssen serienmäßig lieferbar sein.
- Versicherungssumme: Anzusetzen ist der Gesamtwert der kompletten Anlage einschliesslich Montagekosten.
Versichert ist die komplette Photovoltaikanlage
- Photovoltaik (PV)-Module
- Montagerahmen und andere Befestigungselemente
- Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik- Bauteile, Wechselrichter, Verkabelung
- Installationskosten
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden,
insbesondere durch
- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit, Böswilligkeit und Sabotage
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
- Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel
- Diebstahl
- höhere Gewalt
Jetzt Neu ! Seit dem 21.09.2010 wird für Neuanlagen die Baudeckung beitragsfrei mitversichet ! Module und Wechselrichter die während der Bauphase bereits fest installiert, oder in Gebäuden verschlossen gelagert werden sind gegen Diebstahl, Feuer, Sturm versichert.
Nicht versichert sind Schäden durch
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen
- Kernenergie
- Erdbeben
- Normale Abnutzung
- Garantieschäden
Unsere Leistungen im Schadenfall
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der zerstörten, beschädigten oder abhandengekommende Sachen zum Neuwert. Die Entschädigung wird um den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. (200,-- € )
Mitversichert sind auf Erstes Risiko:
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten; Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums; Luftfracht
Die o.g. Punkte sind bis zum Betrag von jeweils 15.000 € versichert. (Klauseln 2015.0, 2016.0, 2017.0)
BU-Versicherung
Nutzungsausfall - Ganzjährig 2,50- € je kWp pro Tag
Die Haftzeit hierfür beträgt 180 Tage.
Baudeckung
Bei Photovoltaikanlagen mit einer Versicherungssumme über
50.000.--€ (netto)
ist eine Baudeckung kostenfrei in der Allgefahrenversicherung enthalten.
Für diese Baudeckung gilt ein Selbstbehalt von 500.--€, bzw. bei Schäden durch Abhandenkommen von 25%, mind. 500.--€.
Die Baudeckung geift in der Aufbauphase sowohl bei Anlagenteilen, die in einem verschlossenen Raum gelagerten werden, als auch bei den schon fest verbauten Teilen der Photovoltaikanlage.
Versichert gilt dabei ausschließlich das Interesse des Versicherungsnehmers.
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