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Angebot

Feuer Sachversicherung

  • zur Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung,
  • für landwirtschaftliche Biogasanlagen
  • vorbehaltlich einer Besichtigung

1. Vertragsgrundlagen:

Allgemeine Bedingungen für die dynamische Sachversicherung für den Inhalt (allgemeiner und gefahrenspezifischer Teil), Zusatzbedingungen für die Mittlere-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (MBU), allgemeine und besondere Sicherheitsvorschriften, sowie die gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

2. Versicherte Sachen in der Feuerversicherung:

Biogasanlage bestehend aus der gesamten Bauleistung, Silos und Behälter einschl. der Fundamente,

(ohne Außenanlagen); den technischen Anlagen und Ausstattungen der Verfahrenstechnik gemäß Investitionsplan.

Versichert sind:
  • Fermenter in Stahl-/Betonbauweise einschließlich der Fundamente (ohne Fahrsilo)
  • Funktions- oder Lagergebäude in Stahl-/Stahlblech oder Betonbauweise
  • Container in Stahl-/Stahlblech oder Beton-/Betonfertigteilbauweise
  • Verfahrenstechnik
  • Pumpen- und Fördertechnik, Rührwerke
  • Entschwefelungsanlagen, Gastrockentechnik, Gaskühltechnik
  • Wärmetechnik/Wärmetauscher
  • Gasspeicher
  • Blockheizkraftwerk (BHKW) / Generator
  • Mess-, Steuer-, Regeltechnik
  • Trafo, Übergabestation


3. Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

3.1 Versicherte Gefahren in der Feuerversicherung:

Brand, Blitz, Explosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung;

 

3.2 Betriebsunterbrechung in Folge eines versicherten Feuerschadens

Der Versicherer leistet Entschädigung für den entgangenen Gewinn aus der Erzeugung und dem Verkauf der produzierten Strom-, Gas- oder Wärmemenge, sowie für fortlaufende Kosten des versicherten Betriebes, die der Versicherungsnehmer nicht erwirtschaften konnte, weil der Betrieb infolge eines versicherten Feuerschadens unterbrochen wurde.

Der Haftzeit beträgt 12 Monate

Für unerhebliche Unterbrechungen haftet der Versicherer nicht.

Unerheblich sind Unterbrechungen von weniger als 2 Arbeitstagen.

In Ergänzung zu § 2 Nr. 3 der Zusatzbedingungen für die Mittlere-Betriebsunterbrechungsversicherung leistet der Versicherer keine Entschädigung, soweit der Unterbrechungsschaden beruht oder vergrößert wird

  • auf der/durch die Annahme und Verarbeitung von nicht im Genehmigungsbescheid nach BImSchG aufgeführter Biomasse
  • durch Herstellerauflagen


3.2.1 Versicherungssumme Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung:

Die geplante Strommenge in kW pro Jahr gem. Berechnung,

(soweit vereinbart: die zu erwartende Gas-, Wärmemenge) multipliziert mit dem vereinbarten Vergütungspreis in EUR je kW gem. Stromeinspeisegesetz.

Vereinbarte Nachhaftung/Vorsorge: 33 1/3 %

4. Mitversicherung von Kosten in der Feuerversicherung und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung:

4.1 Kosten in der Feuerversicherung

Summarisch in einer Position bis zur Höhe der Versicherungssumme der Sachversicherung,

  1. maximal EUR 1.000.000,-- gelten auf erstes Risiko zusätzlich mitversichert:Aufräumungskosten-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  2. Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte, versicherte Sachen
  3. Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung)
  4. Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, 20 % Selbstbehalt
  5. Kosten für die Dekontamination von Erdreich, 20% Selbstbehalt. Versicherungsschutz besteht nur, soweit nicht anderweitiger Ersatz erlangt werden kann. (Subsidiärhaftung)
  6. Feuerlöschkosten

Zusätzliche Einschlüsse auf Erstes Risiko:

  • Sachverständigenkosten bis zu 80 %, sofern der entschädigungspflichtige Schaden EUR 20.000,– übersteigt.

Entschädigungsgrenze 10.000 EUR

  • Wiederherstellungskosten von Akten, sowie elektronisch gespeicherten betrieblich genutzten Daten auf Datenträgern des Versicherungsnehmers.

Entschädigungsgrenze 10.000 EUR

  • 3. Überspannungsschäden durch Blitz, EUR 2.000,– Selbstbehalt je Versicherungsfall

Entschädigungsgrenze 20.000 EUR

  • Schäden durch Brand, Blitz, Explosion und deren Folge an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (nicht Biogas)

 

Entschädigungsgrenze 20.000 EUR

 

4.2 Kosten in der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung

Bis zu der angegebenen Entschädigungsgrenze sind zusätzlich versichert

 

  1. Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen Entschädigungsgrenze 10.000 EUR
  2. Vertragsstrafen Entschädigungsgrenze 10.000 EUR
  3. Sachverständigenkosten bis zu 80%, sofern der entschädigungspflichtige Schaden EUR 20.000,-- übersteigt Entschädigungsgrenze 10.000 EUR
  4. Überspannungsschäden durch Blitz, bei EUR 2000,-- Selbstbehalt je Versicherungsfall Entschädigungsgrenze 20.000 EUR

Die jeweiligen Entschädigungsgrenzen und zusätzlichen Einschlüsse gelten nur, soweit für die genannten Gefahren die Versicherung beantragt wird.
 

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Versicherungsmakler Thomas Andresen
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