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Wachtelkönig  stoppt Windkraft!

RS-Versicherung für WEA-Betreiber

Lieber Windmüller !
Nach vielen Jahren der Verhandlungen, mit verschiedenen Rechtsschutzversicherern, ist es uns endlich gelungen eine wirklich umfassende Rechtsschutzversicherung für WEA-Betreiber zu kreieren. Und dies zu einer außerordentlich günstigen Prämie.


Abgedeckt sind dabei:

Vertragliche Streitigkeiten

- mit Netzbetreibern (EVUs)
- mit Servicefirmen
- mit Herstellern
- mit Versicherern
- mit Verwaltungsrechtsschutz


Der Rechtsschutz umfasst die Erstattung der Anwalts-, Gerichts- und gerichtlich  bestellter Gutachtenkosten aus Vertragsverletzungen, die nach Abschluss der Versicherung entstanden sind.
Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate, die Selbstbeteiligung 1.000 €.
Je Versicherungsfall steht eine Deckungssumme von 500.000 Euro zur Verfügung.
Die Rechtsschutzversicherung leistet auch dann, wenn der verletzte Vertrag vor Versicherungsbeginn geschlossen wurde (ein Novum).
Grundlagen: Rahmenvertrag vom September 2007 und die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 2007).


Beispielhaft nehmen wir folgende Fälle:

Beispiel Hersteller:

Eine WEA wird im Jahre 2000 erstellt, im Jahre 2007 wird die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Im Jahre 2008 tritt ein Flügelschaden ein. Dieser Flügelschaden wird nicht zur Zufriedenheit des Betreibers repariert, es kommt zum Streit mit dem Hersteller. Zum Zeitpunkt der Schadenfeststellung besteht die Rechtsschutzversicherung mind. 3 Monate.

Es kommt zur gerichtlichen Auseinandersetzung aufgrund der mangelnden Reparatur.

Oder:

Im Kaufvertrag wird eine Ausgleichszahlung für mangelnde Verfügbarkeit vereinbart. Der Hersteller kommt dieser Verpflichtung nicht nach. Die Zahlungen bleiben aus, so dass hieraus ein Rechtsstreit entsteht. Der Betreiber klagt auf Zahlung der Entschädigung.

Beispiel Servicefirmen:

Sie entscheiden sich für den Einbau eines CMS ( Condition Monitoring System )Das System arbeitet unzureichend bzw. es entstehen Schäden an der Anlage, die bei korrektem Auswerten der CMS - Daten nicht hätten entstehen dürfen .Der daraus resultierende Rechtsfall ist versichert.

Beispiel Netzbetreiber:

Der Netzbetreiber verlangt überzogene Messkosten oder  verursacht schuldhaft den Ausfall des  Netzes über einen längeren Zeitraum. Der erzeugte Strom  kann nicht eingespeist werden.

Auch hieraus resultierende Rechtsstreitigkeiten fallen unter den Versicherungsschutz.

Beispiel Versicherer:

Ein Maschinen – und Betriebsunterbrechungsschaden wird vom Versicherer abgelehnt, bzw. nicht zur Zufriedenheit reguliert. Bei berechtigten Ansprüchen tritt auch hier der Versicherer ein.

Beispiel Verwaltungsrecht:

Bürger einer Nachbargemeinde eines Windparks beschweren sich wegen Geräuschbelästigung oder Schattenwurf bei dem zuständigen Amt. Das Amt will die Anlagen für bestimmte Ruhezeiten stilllegen.

Wie bereits erwähnt, sind Vertragsverletzungen aus Rechtsstreiten mit Netzbetreibern, Servicefirmen oder Herstellern rechtsschutzversichert, die nach Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages begangen wurden, auch wenn der verletzte Vertrag vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung geschlossen wurde.
Ausgeschlossen sind und bleiben sämtliche Vertragsverletzungen aus der Aufstellung der Windenergieanlagen (Baurisiko) sowie aus Genehmigungsverfahren vor Errichtung der Windenergieanlagen.


Der Jahresbeitrag beträgt pro WEA
290,-- Euro + gesetzl. Vers. Steuer


Dieses Produkt wurde von verschiedenen Rechtsanwälten geprüft und für hervorragend befunden.

Deutscher Träger dieses Rahmenkonzeptes, welches ausschließlich über meine Firma bezogen werden kann, ist der größte Rechtsschutzversicherer Europas.

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Versicherungsmakler Thomas Andresen
Süderstraße 56, 25836 Garding
Tel.: 04862 /10 44 79-0
Fax: 04862 /10 28 25
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