Wird eine WEA neu gebaut, so wird in der Regel als erstes eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Bau der WEA bzw. der Herrichtung des Grundstücks Dritten gegenüber entstehen, so der Betreiber dafür verantwortlich zu machen ist.
Es werden teilweise auch Bauleistungsversicherungen abgeschlossen.
Eine Bauleistungsversicherung entschädigt unvorhersehbar eintretende Schäden an versicherten Bauleistungen oder sonstigen versicherten Sachen. Dieses ist besonders immer dann erforderlich, wenn Gewerke in eigener Regie erstellt werden, bzw. ein Unternehmer keine Absicherung bieten kann. Einige Betreiber schließen diese Versicherung auch vorsichtshalber ab, um z. B. dem Risiko eines Konkurses des Bauunternehmers vorzubeugen.
Steht die WEA dann ohne Komplikationen wandelt sich, jedenfalls bei unserem Versicherer, die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung in eine Betreiberhaftpflicht-Versicherung ohne Mehrkosten um.
Üblicherweise wird dann eine Maschinen – und - Betriebsunterbrechungs - Versicherung abgeschlossen . Die Hersteller müssen 2 Jahre Garantie auf die WEA geben. Seit einigen Jahren wird seitens der Hersteller auch eine Verfügbarkeitsgarantie während der Gewährleistungsphase angeboten. Diese beiden Gewährleistungsformen können bei fast allen Herstellern auf 5 Jahre oder auch länger verlängert werden, und dieses meistens zu einem vernünftigen Preis. Fasst man die Versicherung mit Garantierabatten und die Garantie mit der Verfügbarkeitsgarantie zusammen, so hat man unseres Erachtens nach die erworbene WEA vernünftig und ausreichend abgesichert.
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