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Versicherungen für Photovoltaik-Anlagen

Photovoltaik-Anlagen sicher versichert

Solarstrom ist eine rundum saubere und sichere, vor allem aber zukunftsträchtige Energiequelle. Um eventuelle Natur- und Umweltrisiken bei der Investition in die Sonne abzufedern und die prognostizierten Erträge auch sicher zu erreichen, ist der passende Versicherungsschutz für Solaranlagen gefragt. Der schützt vor unvorhergesehenen Kosten und deckt z. B. Schäden bei Sturm und Hagel sowie bei Blitzschlag und Überschwemmungen ab.

Allgefahrenversicherung!

Eine Art Rundum-Sorglos-Paket bietet die sogenannte Allgefahren-Versicherung. Dabei wird nicht festgehalten, welche Risiken versichert sind. Festgeschrieben wird vielmehr, was nicht versichert ist. Ausgeschlossene Risiken stellen Vorsatz des Versicherungsnehmers, Krieg, innere Unruhen, aber auch betriebsbedingte Abnutzung, Garantieschäden und deren Folgen dar. Weiter sind Erdbebenschäden und Schäden aus Kernenergieunfällen ausgeschlossen.

Sonstige Risiken bei allem, was von außen auf die Anlagen einwirkt, sind aber abgedeckt. Dazu zählen Hagel- und Brandschäden, Blitzschlag, Überspannungs- und Wasserschäden, Sturmschäden, Diebstahl, Vandalismus und höhere Gewalt. Abgesichert sind ebenfalls Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. Die Entschädigung durch den Versicherer umfasst die Reparaturkosten, gegebenenfalls die Wiederbeschaffungskosten und den entstandenen Ertragsausfall durch Stillstand oder Teilausfall der Solaranlage.

Betreiber-Haftpflichtversicherung!

Auch von Solaranlagen geht ein Gefahrenpotential aus, das Ansprüche auf Schadensersatz auslösen kann. Die Privat- bzw. Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, für private Solaranlagenbetreiber, enthält oftmals bereits die Gefahren aus dem Besitz und dem Betrieb von Solaranlagen auf dem eigenen Grundstück. Grundsätzlich sollte man immer am besten noch vor Baubeginn beim Versicherer anfragen, ob die Anlage mitversichert ist, oder werden kann. Die Zusage wird am besten schriftlich fixiert.

Wird die Photovoltaikanlage gewerblich genutzt, sprich Verkauf des Stromes an einen Netzbetreiber, bei Montage auf fremden Grundstücken, oder für Betreibergemeinschaften, bietet sich unsere Betreiber-Haftpflichtversicherung an. Hierbei können, über den üblichen Deckungsumfang hinaus, auch Fremdschäden an gemieteten oder gepachteten Gebäuden oder Dächern, sogenannte Allmählichkeits- und Gebäudeschäden, mitversichert werden.

(Auch durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz - Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AvBEltV) vom 21. Juni 1979).

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Versicherungsmakler Thomas Andresen
Süderstraße 56, 25836 Garding
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