Betreiberhaftpflichtversicherung incl. Bauherrenhaftpflicht und Umwelt-Basishaftung
Besondere Vereinbarungen für das Betreiben von Solaranlagen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechts-Verhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
Nicht versichert ist die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN:
- als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des VN und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden.
- als Bauherr von Photovoltaik-Anlagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück unter der Voraussetzung, dass Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind.
- wegen Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AvBEltV) vom 21. Juni 1979
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